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Einbeziehung der Elternschaft und schulinterne Veranstaltungen zur Berufsorientierung

 

Die Ausgestaltung der Berufsorientierung obliegt den pädagogischen Notwendigkeiten und wird somit seitens der Schule entschieden und durchgeführt. Gleichwohl legt die Schule größten Wert auf die Beteiligung der Eltern: Nur so können die Schüler in der individuellen Ausgestaltung der Berufs- und Lebensplanung optimal unterstützt werden. Neben der Beteiligung von Eltern/Erziehungsberechtigten in Förderplangesprächen, auf Elternabenden, Elternsprechtagen und in Einzelgesprächen kommt es in den folgenden Bereichen zu einer Einbeziehung in den Bereich der Berufsorientierung:
• Arbeitsplatzbeschreibungen im Jahrgang 5/6
• Nachfrage für Betriebserkundungen
• Besprechung der Ergebnisse der Kompetenzfeststellungsverfahren gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten
• Elternabende vor den Praktika
• Suche von Praktikumsplätzen
• Informationsabend der Reha-Beratung
• Schulsprechstunden des Berufsberaters und des Reha-Beraters bei den IB-Schülern mit dem Schulbesuchsjahren 9 und 10 (egal in welcher Klasse sie gerade unterrichtet werden).
• Markt der Möglichkeiten: z.B. schulinterne Messe (ggf. Besuch der anderer Schulen), auf der sich die nachschulischen Unterstützungssysteme vorstellen; Besuch vom Reha-Berater; Besuch der Ausbildungsbetriebe des Kolping-Werkes in Frankfurt; Besuch vom ESSwerk – gemeinnützige Integrationsgesellschaft GmbH, Offenbach.

 

Als Kopiervorlage freigegeben: © 2023, Michael Zajusch

Letzte Bearbeitung:
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