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Wege zu Abschlüssen

 

Entsprechend der unterschiedlichen Ausprägung der Förderschwerpunkte ist an der Schule eine Vielfalt von Abschlüssen möglich:
a) Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
b) Berufsorientierter Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen 

Der Berufsorientierte Abschluss (§ 23 VOSB Besondere Vorschriften für den Förderschwerpunkt Lernen) entspricht den Zielsetzungen des Förderschwerpunkts Lernen und schließt den Bildungsgang ab. Er wird im Abschlusszeugnis vergeben, wenn nach erfolgreichem Schulbesuch und einer teamorientierten Projektprüfung eine mindestens ausreichende Gesamtleistung in den Unterrichtsfächern sowie eine mindestens ausreichende Leistung in der Berufsorientierung erbracht wurden. Berufsorientierung wird durch Praxiserfahrungen nachgewiesen. Die hierbei erworbenen Kompetenzen werden als Note ausgewiesen. In Kooperation zwischen Regelschullehrkraft und der rBFZ-Lehrkraft wird eine BO-Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Arbeitslehre erarbeitet.

Der berufsorientierte Abschluss setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
Qualitätsbaustein 1: Kernfächer Deutsch, Mathematik und Arbeitslehre
Qualitätsbaustein 2: Teamorientierte Projektprüfung
Qualitätsbaustein 3: Berufsorientierung

https://docplayer.org/68887773-Hessisches-kultusministerium-fachtag-beruforientierter-abschluss-in-der-inklusion-handout.html

Qualitätsbaustein 1 Qualitätsbaustein 2 Qualitätsbaustein 3 Qualitätsbaustein 4  
Noten der Fächer: Mathematik, Deutsch, Arbeitslehre* Teamorientierte Projektprüfung Berufsorientierung IB-Abschlussprüfung Abschluss
4, 5, 5 4 3 oder besser egal ja
4, 5, 5 3 oder besser 4 egal ja
4, 4, 5 5 3 egal ja
3, 3, 5 oder besser 5 4 egal ja
3, 3, 3 1 5 oder 6 egal nein

* die Reihenfolge der Fächer in Qualitätsbaustein 1 ist unerheblich.

 

 

Qualitätsbaustein 4[1]: Teilnahme an der „Zentralen Abschlussprüfung“ mit niveaudifferenzierten Abschlussarbeiten in Berufsorientierung, Deutsch und Mathematik.

Der jeweilige Förderschullehrer erstellt diese Abschlussarbeiten unter Berücksichtigung der Bildungsinhalte für den Förderschwerpunkt Lernen, der Förderpläne und den niveaudifferenzierten Leistungskontrollen. Er begleitet die IB-Schüler während der Abschlussarbeit in einem angrenzenden Raum zur Klasse; dadurch kann die einleitende Abfrage durch ein Schulleitungsmitglied für die gesamte Lerngruppe erfolgen. Andererseits können in der eigentlichen Stillarbeitsphase weiterhin Fragen beantwortet werden. Außerdem können die IB-Schüler den Klassenraum vor dem eigentlichen Ende der Abschlussprüfung verlassen, wenn sie ihre Arbeit beendet haben. Der Förderschullehrer korrigiert die Abschlussarbeiten auch unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten.

Die jeweilige Note wird unter Bemerkungen eingetragen: XY hat freiwillig an der niveaudifferenzierten Abschlussarbeit im Fach Deutsch/ Arbeitslehre / Mathematik teilgenommen (erfolgreich/ mit gutem bzw. mit sehr gutem Erfolg teilgenommen).

Meine bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Erziehungsberechtigten und die Schüler über diese (von mir „erfundenen” Möglichkeiten der niveaudifferenzierten Abschlussprüfungen in den Fächern Arbeitslehre, Deutsch und Mathematik sehr froh waren.

Nach ausreichenden Leistungen in den Qualitätsbausteinen 1 bis 3 erhalten die Schüler den Berufsorientierten Abschluss [2] im Förderschwerpunkt Lernen.

Werden die Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht, wird ein Abgangszeugnis im Förderschwerpunkt Lernen vergeben.

Unbeantwortete Fragen:
X: Was ist zu tun, wenn es in der Klasse nur einen Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen gibt? Darf dieser an der Teamorientierten Projektprüfung teilnehmen?

Darf so etwas wie der Qualitätsbaustein 4 überhaupt Anwendung finden?
Ich meine, dass diese Praxis nicht Bestand haben darf: „Wir lassen die Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen einfach die Hauptschulprüfung mitschreiben. Wenn sie diese bestehen, heben wir noch schnell vor dem Schuljahresende den Förderbedarf auf und geben dem Schüler einen Hauptschulabschluss. Es fällt ja niemanden auf, dass sich die Noten aus niveaudifferenzierten Arbeiten zusammensetzten.”

 

c) Abschluss von Schülern, die nach den Richtlinien der allgemeinen Schule beschult werden
Hauptschulabschluss:
Nach bestandener Projektprüfung, den zentralen Abschlussarbeiten und einem entsprechenden Notendurchschnitt wird der Hautschulabschluss vergeben. Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser wird der Qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht. Er berechtigt zur Durchführung des zehnten Hauptschuljahres, zum Besuch einer Berufsfachschule oder den Wechsel auf den Realschulzweig.

 

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[1] Diese ist zum Erreichen des BO-Abschlusses in Hessen nicht vorgesehen! – Weil sich die Schüler mit den Förderbedarfen LER (und gE) meist jedoch auch an den Vorbereitungen für die ZAP für dien Hauptschulabschluss vorbereiten, ist es m.E. im Sinne der Inklusion nicht vertretbar, dass diese Schüler kurz vor dem Abschluss (also in den letzten Prüfungen) wieder selektiert bzw. ausgegrenzt werden. Wertschätzend ist diese Ausgrenzung keineswegs!
[2] Berufsorientierter Abschluss nachfolgend BO-Abschluss genannt. Schaubild weiter unten.

 

Als Kopiervorlage freigegeben: © 2023, Michael Zajusch

Letzte Bearbeitung:
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