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Bewerbungen

 

Vor der oder Ausbildungsplatz-Suche ...

Personen-Suchmaschinen spionieren Nutzer aus

Sie selbst sollten mindestens vor der Job- oder Ausbildungsplatz-Suche klären, was man im Internet über Sie herausfinden kann. Machen Sie doch einfach gleich mal selbst den Test und verschaffen Sie sich ein Bild davon, was man (somit auch Ihr [zukünftiger] Chef) über Sie alles binnen weniger Sekunden herausbekommt.

Gehen Sie auf www.yasni.de oder www.spock.com oder www.123people.de oder www.wink.com oder www.pipl.com oder www.spokeo.com

Geben Sie in die Suchmaske den Vor- und Nachnamen ein und klicken Sie auf >Suchen<.


Besonders wichtig ist Personalern ein vollständiger Lebenslauf in der Bewerbung.
Ob ihr im Bewerbungsprozess weiterkommt oder nicht, entscheiden Personalerinnen und Personaler oft anhand eurer Angaben in euren Bewerbungsunterlagen.

Personalerinnen und Personalern sind in einer Bewerbung besonders wichtig: Das sind einerseits der Lebenslauf, persönliche Angaben und Arbeitszeugnisse. Auch Anschreiben sind einigen wichtig. Es gibt auch noch einige Angaben, die auf keinen Fall in eurem Lebenslauf fehlen sollten – da eure Bewerbung ansonsten direkt aussortiert wird. Das sind zum Beispiel euer vollständiger Name, Geburtstag und Geburtsdatum. Auch das Bewerbungsfoto ist einigen Personalern noch wichtig.

Auf dem Tisch von Personalerinnen und Personalern landen häufig – je nach Größe des Unternehmens – mehrere Hundert, wenn nicht sogar Tausende Bewerbungen. Die Verantwortlichen im Recruiting sind dann dafür verantwortlich, die besten Kandidatinnen und Kandidaten herauszusuchen, um diese persönlich kennenzulernen. Hier gilt oft: Der erste Eindruck zählt. Manchmal sind es nur ein paar Minuten, denen sich die Personaler eurer Bewerbung widmen. Und in dieser Zeit müsst ihr so weit überzeugen, dass sie euch weiter kennenlernen wollen.


Knigge für Bewerbungsgespräche von Jugendlichen

Bewerbungsvorlagen

Optimale Bewerbung (kostenfrei als Azubi-Version): Software wie diese erleichtern das Erstellen von gelungenen Bewerbungs-Unterlagen. Abschreckende Formfehler lassen sich so fast gänzlich ausschließen. Wer es etwas persönlicher will, kann sich vom "Bewerbungs-Master" zumindest inspirieren lassen.



„Anredeangaben“ in Formularen

In einem Gerichtsurteil des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20) muss nun umgesetzt werden, dass spätestens ab dem 01.01.2023 entweder keine Anrede mehr verlangt wird oder neben „Herr“ und „Frau“ auch weitere Anreden angeboten werden.

Für meine Praxis bedeutet es, dass ich aus den Generatoren die Anreden „Herr“ und „Frau“, „Damen und Herren“ streichen muss.

Vor dem Verfassen der Anrede muss nun neben dem Namen der angeschriebenen Person auch ausdrücklich nachgefragt werden, ob diese mit „Herr“ und „Frau“ oder einer anderen Anrede angesprochen bzw. angeschrieben werden muss.


 

 

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