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Reha nach der Regelschule

 

1. Meldung von IB-Schülern beim Reha-Berater spätestens im 9. Schulbesuchsjahr des Schülers beim Reha-Berater.
2. Beratung der Erziehungsberechtigten.
3. Freiwillige Teilnahme an der PSU bei der Agentur für Arbeit in Of-fenbach. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Beglei-tung der IB-Schüler zur PSU durch die Erziehungsberechtigten (ggf. in Ausnahmefällen durch den FöL).

Wichtig [Stand: 2023]: Diese ist erst nach dem 10. Schulbesuchsjahr möglich!
Hat der IB-Schüler keine Wiederholung bis zum Ende der Klasse 8 und es soll bis zum Abschluss nach Klasse 9 keine Aufhebung erfolgen, so sollte die Klasse 8 freiwillig (nach Beratung und auf Wunsch der Erziehungsberechtigten) wiederholt werden. Das hat den Vorteil, dass er zwei Jahre Zeit hat, sich vor der Abschlussprüfung in die neue Lerngruppe zu integrieren.
Die Option, dass der Schüler in seiner Lerngruppe bleibt und den BO-Abschluss nach Klasse 9 regulär macht, ist durchaus gegeben. Jedoch muss er ein weiteres Schuljahr (das 10.) in einer Regelschule bleiben (die Reha-Abteilung erkennt ein Schuljahr in BÜA o.ä. nicht an!). In dieser Zeit kann der IB-Schüler seinen BO-Abschluss auch nicht wiederholen! – Dann muss der Schüler in einer neuen Lerngruppe noch ein weiteres Schuljahr „abwarten“, braucht keine Leistungskontrollen mitzuschreiben, aber auch ohne seinen BO-Abschluss wiederholen zu dürfen.
Wenn der Schüler dieses „Park-Schuljahr“ absolviert, ist die Gefahr sehr groß, dass er 1. durch permanentes Fehlverhalten seine Mitschüler beim Lernen stört und/oder 2. durch hohe Fehlzeiten bereits bewilligte Reha-Maßnahmen entzogen bekommt, weil die Agentur für Arbeit ihn als unzuverlässigen Kandidaten einstuft.

(Anm. Zajusch: Dies habe ich leider bereits erlebt. Im Fall eines „Parkschuljahres“ verlangt die Reha-Abteilung jedes Zeugnis. Bereits nach dem Halbjahreszeugnis gab es die ersten Warnungen von der Reha-Abteilung und Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Nach den weiterhin sehr hohen Fehlzeiten im 2. Schulhalbjahr wurde die Zusage der Aufnahme in die Reha-Maßnahmen incl. der Übernahme der Kosten für „Karben“ zurückgenommen.)

Ein Flussdiagramm zu dieser Problematik findet sich hier.

 

Als Kopiervorlage freigegeben: © 2023, Michael Zajusch

Letzte Bearbeitung:
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