Inklusion
Der Begriff leitet sich vom lateinischen Verb includere: beinhalten, einschließen ab.
Grundgesetz: Artikel 3, Abs. 3 (23.5.1949): (3) "Niemand darf wegen seiner Behinderung ... benachteiligt oder bevorzugt werden."
Integration von Behinderten - Behindertengleichstellungsgesetz (27.4.2002)
Die verordnete Inklusion - Hessische Erfahrungen
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