Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

 

Alle IB-Schüler mit einem Förderbedarf der Schule haben Anspruch auf die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit. In enger Abstimmung zwischen Schüler, Eltern, Klassenlehrer und dem zuständigen Reha-Berater werden die beruflichen Interessen ermittelt und – unter Voraussetzung des bestehenden Förderanspruchs nach den Maßgaben der Agentur für Arbeit – dem Schüler ein Angebot zur beruflichen Bildung unterbreitet.
Die Reha-Beratung bietet eine allgemeine Unterstützung in folgenden Bereichen:
• Durch den Reha-Berater begleitete Besuche des Berufs-Informations-Zentrums (BIZ) in der Agentur für Arbeit.
• Bei Bedarf Hinzuziehung des Reha-Beraters zu den schulischen BO-Stunden.
• Gemeinsame Nutzung des Berufswahlpasses in der Zusammenarbeit mit dem Berufs-/Rehaberater der Agentur für Arbeit.
• Gemeinsame Nutzung der Internetangebote der BA, wie z.B. Planet Beruf, aber auch die Einführung in die digitale Ausbildungsplatzsuche der Lehrkräfte über die Jobbörse.
• Kontinuierlicher Austausch der an der BO beteiligten Lehrkräfte mit den Beratern der Agentur für Arbeit, um wichtige Entwicklungen in der Arbeitswelt bereits während der Schulzeit auf-greifen zu können.

 

Als Kopiervorlage freigegeben: © 2023, Michael Zajusch

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